Teilnahmebedingungen des Musikwettbewerbs „Armutsschatten“

 

Allgemeine Bestimmungen

Ausrichter des Wettbewerbs ist der SoVD-Landesverband Niedersachsen in Zusammenarbeit mit den SoVD-Landesverbänden Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Beauftragt mit der Durchführung ist die Agentur Steeeg.

Zulassung

  • Die/Der Teilnehmende muss vor dem 1. März 2003 geboren sein.
  • Die/Der Einreicher*in ist Autor*in des Werks.
  • Es handelt sich um einen selbstkomponierten Vokalsong.
  • Der Song setzt sich mit der Thematik „Armutsschatten“, wie der in der Wettbewerbsauslobung beschrieben ist, auseinander.
  • Der Song muss in deutscher Sprache gesungen werden.

Bewerbungsschluss

Der YouTube-Link zum Song muss bis zum 31. Juli 2021 auf der Webseite www.armutsschatten.de/musikwettbewerb eingereicht werden.

Anerkennung der Bedingungen

Bewerbungen, die den Anforderungen des Wettbewerbs nicht entsprechen, können nicht berücksichtigt werden.

Jury

Nach Einreichung wird geprüft, ob der Song den Kriterien des Wettbewerbs entspricht. Die zugelassenen Kanditat*innen erhalten eine schriftliche Zusage. Eine Jury aus Fachexpert*innen des Bundesverbandes der Freien Musikschulen, ausgewählten Mitarbeiter*innen des SoVD sowie der ausführenden Agentur Steeeg werden dann die Sieger*innen nach veröffentlichen Kriterien ermitteln. Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar, Erklärungen dazu werden nicht bekanntgegeben.

Wettbewerb

Der Wettbewerb findet überwiegend online statt. Dort werden die Songs im Rahmen des Wettbewerbs veröffentlicht. Geplant ist eine Verbreitung u.a. über soziale Medien wie Facebook, Instagram, YouTube, der Kampagnen-Webseite und die Webseiten der Ausrichter.

Die Preisträger*innen verpflichten sich, bei einer Abschlussveranstaltung unentgeltlich mitzuwirken.

Mediale Verwertung

Die Veranstaltung findet voraussichtlich am 17. September 2021 statt. Die Aufzeichnungen und Dokumentation des Events können ganz, teilweise und/oder in Ausschnitten, live und zeitversetzt, auch auf individuellen Abruf unabhängig von der Art des Empfangsgerätes, verwendet und öffentlich zugänglich gemacht werden.

Weitere Nutzungen, insbesondere Zugänglichmachungen, unabhängig von Zeit und Ort (ganz teilweise und/oder in Ausschnitten) sind möglich. Die Teilnehmer*innen übertragen ihre Leistungsschutzrechte in Zusammenhang mit dem Musikwettbewerb „Armutsschatten“.

Die Wettbewerbsleitung behält sich außerdem das Recht vor, die Wettbewerbsbeiträge in klingender und/oder audio-visueller Form, selbst oder durch Dritte, auf analogen und/oder digitalen Ton-/Bild-/Bildton-Datenträgern einschließlich Plattformen, gleichgültig in welchem Format oder Verfahren, nicht-kommerziell zu verbreiten bzw. verbreiten zu lassen.

Die dafür erforderliche Einverständniserklärung der Teilnehmer*innen gilt mit der Anmeldung zum Musikwettbewerb als gegeben.

Die Teilnehmer*innen haben keinen Anspruch auf Vergütung. Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass Fotografien und Namen in den Publikationen und auf den Websites der Ausrichter gegenwärtig und/oder zukünftig erscheinen dürfen.

Schlussbestimmungen

Die/Der Teilnehmende erkennt mit ihrer/seiner Anmeldung zum Wettbewerb die Teilnahme- und Wettbewerbsbedingungen sowie die Entscheidung der Vorauswahl und der Jury als verbindlich an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Für die Auslegung ist im Zweifelsfall allein der deutsche Text maßgebend.